Mietmängel und Mietminderung
Außenanlage

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Außenanlage (noch nicht fertiggestellt)

Einzug in einen Neubau, der noch nicht fertiggestellt ist.

LG Mannheim, Urteil vom 15.11.1973 - 12 S 34/73 (Treppenhaus und Außenanlagen noch nicht fertiggestellt; am Balkon hatten sich Randplatten gelöst).

10 %

Außenanlage (unvollständig)

Unvollständige oder fehlerhafte Außenanlagen eines Hauses können einen Mangel der Mietsache darstellen.

LG München I, Urteil vom 23.10.1985 - 31 S 4890/85.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT