Mietmängel und Mietminderung
Baugenehmigung / Bauordnungswidriger Zustand
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen
immer
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können.
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Baugenehmigung (Diskothek) Wird anstelle der beantragten Nutzung als Diskothek nur der Betrieb einer Schankwirtschaft mit beschränkten Speisenabgabe und Tanzlokal genehmigt, so begründet dies eine Minderung des Mietzinses um 20 %. OLG München, Urteil vom 17.01.1997 - 21 U 5288/93 und 21 U 5618/93, OLG-Rp München 1997, 62. |
20 % |
Baugenehmigung (fehlende) Der Mieter kann bereits dann die Miete mindern, wenn er sich durch eine Androhung des Bauordnungsamts auf die Zwangsräumung einrichten muß. Dem Mieter ist nicht zumutbar, einen langwierigen Rechtsstreit gegen das Bauordnungsamt wegen einer fehlenden Baugenehmigung für seine Mietwohnung zu führen. LG Mönchengladbach, Urteil vom 15.11.1991 - 2 S 528/90, ZMR 1992, S. 304. |
50 % |
Baugenehmigung (fehlende) Eine Wohnung, die ohne Bauerlaubnis errichtet wurde, ist bereits deshalb mangelhaft, weil ständig die Gefahr des Abrisses besteht. LG Hannover, Urteil vom 04.12.1969 - 2 O 237/69, ZMR 1971, S. 135. |
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Bauordnungsgemäßer Zustand Eine Mietsache, deren Bauzustand zur Zeit der Errichtung bestehenden Bauvorschriften entspricht, ist mangelfrei. LG Konstanz, Urteil vom 10.06.1988 - 1 S 1/88, WM 1988, S. 353 (Wärmedämmung). |
0 % |
Bauordnungswidriger Zustand Der Mieter kann bereits dann die Miete mindern, wenn er sich durch eine Androhung des Bauordnungsamts auf die Zwangsräumung einrichten muss. Dem Mieter ist nicht zumutbar, einen langwierigen Rechtsstreit gegen das Bauordnungsamt wegen einer fehlenden Baugenehmigung für seine Mietwohnung zu führen. LG Mönchengladbach, Urteil vom 15.11.1991 - 2 S 528/90, ZMR 1992, S. 304. |
50 % |
Bauordnungswidriger Zustand Eine Mietsache, die behördlich nicht abgenommen war, weil sie den Bauordnungsvorschriften nicht entsprach, ist mit einem Sachmangel behaftet. Der Mieter ist in einem solchen Fall ohne weitere Vorankündigung zur Mietminderung berechtigt. Amtsgericht Brühl, Urtel vom 18.11.1976 - 2 C 430/75, WM 1985, S. 261. |
33 % |
Bauordnungswidriger Zustand Eine Mietsache, die behördlich nicht abgenommen war, weil sie den Bauordnungsvorschriften nicht entsprach, ist mit einem Sachmangel behaftet, der zur Mietminderung berechtigt. BGH, NJW 1963, S. 804. KG Berlin, Urteil vom 09.11.1978 - 8 U 563/76. |
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aus: Joachim Dospil / Hedwig
Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl
Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT