Mietmängel und Mietminderung
Baumbestand

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Baumbestand

Veränderungen im Baumbestand eines Grundstücks muss der Mieter grundsätzlich hinnehmen.

AG Gronau, Urteil vom 21.02.1991 - 3 C 288/90, WM 1991, S. 262.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT