Mietmängel und Mietminderung
Baumbestand
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen
immer
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können.
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Baumbestand Veränderungen im Baumbestand eines Grundstücks muss der Mieter grundsätzlich hinnehmen. AG Gronau, Urteil vom 21.02.1991 - 3 C 288/90, WM 1991, S. 262. |
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aus: Joachim Dospil / Hedwig
Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim
Carl
Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT