Mietmängel und Mietminderung
Beleuchtung

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Beleuchtung im Treppenhaus (defekt)

AG Schöneberg, GE 1991, S. 527.

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Beleuchtung im Keller (fehlende)

Ein Kellerraum, bei dem die Beleuchtung fehlt, bei dem aber Licht von außen hereinkommt, stellt nur einen unerheblichen Mangel dar, der nicht zur Mietminderung berechtigt.

AG Pinneberg, Urteil vom 15.03.1979 - 45 C 521/78, WM 1980, S. 68.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT