Mietmängel und Mietminderung
Briefkasten

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Briefkasten (fehlender)

Die Postzustellung ist wegen fehlendem Briefkasten unmöglich.

AG Hamburg, Urteil vom 23.07.1974 - 40 C 305/73, WM 1976, S. 53.

3 %

Briefkasten (zu klein)

Bei zu kleinen Briefkästen, bei denen bei der Zustellung von Zeitschriften und DIN-A4- Umschlägen Probleme auftreten, kann der Mieter um 0,5 % mindern.

LG Berlin, MM 1990, S. 261.

0,5 %

Briefkasten (fehlender)

Auch der Mieter einer separaten Mansarde kann verlangen, dass ihm ein Briefkasten zur Verfügung gestellt wird.

LG Mannheim, Urteil vom 11.03.1976 - 4 S 145/75, WM 1976, S. 231 = ZMR 1977, S. 305.

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Briefkasten (üblicher)

Im Hausflur befinden sich Briefkästen, die dem Üblichen entsprechen, dem Mieter aber nicht gut genug sind.

AG Münster, WM 1987, S. 53.

0 %

Briefkastendeckel (fehlender)

Ein fehlender Briefkastendeckel stellt einen Mangel der gemieteten Sache dar.

AG Friedberg / Hessen, Urteil vom 14.07.1976 - C 71/76,WM 1978, S. 49 = ZMR 1978, S. 266.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT