Mietmängel und Mietminderung
Fahrstuhl

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Fahrstuhl (Ausfall)

Der Fahrstuhl fällt aus. Der Mieter wohnt im 4. Stock.

AG Charlottenburg (2), GE 1990, S. 423.

10 %

Fahrstuhl (Ausfall)

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Geschosslage.

Wenn der Aufzug ausfällt, kann der Mieter, der im 5. Stock wohnt, seine Miete um 7,5 % mindern.

AG Bremen, Urteil vom 04.12.1986 - 10 C 300/86, WM 1987, S. 383 (Ausfall der Aufzugsanlage in einem Studentenwohnheim).

7,5 %

Fahrstuhl (Lärm)

Aufzugsanlagen müssen so schallisoliert sein, dass sie einen Grenzwert von 30 dB(A) nicht überschreiten.

AG Schöneberg, Urteil vom 08.01.1981 - 3 C 39/80, WM 1982, S. 183.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT