Mietmängel und Mietminderung
Holzschutzmittel

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Holzschutzmittel (Lindan und PCP)

Holz in der Wohnung wurde mit Lindan und PCP behandelt. Konkrete Gesundheitsschäden können vom Mieter nicht vorgetragen werden.

AG Rheinbach, VuR 1990, S. 212 (Minderung rückwirkend).

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Holzschutzmittel (Lindan und PCP)

Die Minderung infolge von Schadstoffbelastung setzt voraus, dass diese Fehlerhaftigkeit für den Vermieter vorhersehbar war.

LG Lübeck, Urteil vom 06.11.1997 - 14 S 135/97, NJW-RR 1998, S. 441 (Mietvertragskündigung wegen Schadstoffbelastung mit PCP/Lindan).

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Holzschutzmittel (bloße Gefährdung)

Auch bei bloßer Gefährdung ist ein Mangel gegeben. Eine konkrete Erkrankung der Mieter ist nicht erforderlich.

AG Bielefeld, VuR 1991, S. 123.

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Holzschutzmittel (gesundheitsschädlich)

LG Darmstadt, Urteil vom 18.01.1997 - 7 S 159/96, DB 1997, S. 1557 (Für die Frage, von welchen Grenzwerten auszugehen ist, ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen).

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Holzschutzmittel (bloße Gefährdung)

Keine Gesundheitsschädigung nachgewiesen. Eine Minderung nur aufgrund einer Gefährdung ist nicht berechtigt.

LG Hannover, VuR 1990, S. 40.

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Holzschutzmittel (konkrete Gefährdung erforderlich)

Es muss eine konkrete Gefährdung des Mieters vorliegen, die der Mieter beweisen muss.

AG Münsingen, WM 1996, S. 336.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT