Mietmängel und Mietminderung
Parkplatz
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen
immer
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können.
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Parkplatz Nachhaltige Behinderung in der Nutzung eines Kfz-Einstellplatzes durch ständiges verkehrswidriges Parken Dritter. LG Köln, Urteil vom 19.12.1974 - 1 S 211/74, MDR 1976, S. 44 = WM 1976, S. 29. |
100 % |
Parkplatz (400-500 m entfernt) Wird entgegen der Zusage bei Anmietung der Neubauwohnung dem Mieter kein Pkw-Stellplatz am Haus zur Verfügung gestellt, sondern lediglich ein allgemein zugänglicher Parkplatz ca. 400-500 Meter vom Haus entfernt eingerichtet, so ist eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt. AG Köln, Urteil vom 09.01.1989 - 213 C 295/86, WM 1990, S. 146. |
10 % |
Parkplatz
Es liegt kein Mangel vor, wenn die gesetzliche Mindestbreite eines Stellplatzes geringfügig unterschritten ist, der Stellplatz aber ohne Aufwand nutzbar ist.
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0 % |
Garage |
aus: Joachim Dospil / Hedwig
Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl
Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT