Mietmängel und Mietminderung
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Überhitzung der Wohnung (ständige)

LG Hannover, Urteil vom 26.11.1980 - 11 S 294/80, Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 72.

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Überhitzung (Heizung nicht abstellbar)

LG Berlin, GE 1981, S. 673.

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Überschwemmung

Schaden am Teppichboden mit unerträglichem Gestank.

AG Friedberg / Hessen, Urteil vom 06.07.1983 - C 389/82, WM 1984, S. 198.

80 %

Überschwemmungsschaden

Wohnzimmer unbenutzbar wegen eingedrungenem Wasser, Einlagern der Möbel in anderen Räumen erforderlich.

50 %

Überschwemmungsgefahr

Der Vermieter, der in einer hochwassergefährdeten Gegend eine Wohnung vermietet, muss den Mieter auf den Mangel der Mietsache hinweisen, da Hochwassergefährdung ein Mangel der Wohnung ist. Er muss sämtliche technischen Maßnahmen treffen, dass der Mieter nicht durch Hochwasser gefährdet wird.

BGH, Urteil vom 09.12.1970 - VII ZR 149/69, LM Nr. 47 zu § 535 BGB = MDR 1971, S. 216 = NJW 1971, S. 424;

AG Friedberg/Hessen, Urteil vom 03.05.1995, ZAP 1995, S. 932.

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Übungssaal (Musikgruppe)

Musikgruppe übt in den Räumen unter der Wohnung des Mieters zweimal wöchentlich drei Stunden lang.

AG Neuss, NJW-RR 1989, S. 206 = WM 1989, S. 10.

10 %


aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT